Unser Serviceversprechen:
Eine „runde“ Sache

Beratung

Wenn Sie unser Betreuungsangebot anspricht, vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns. Wir kommen zu einem ersten, kostenlosen Beratungsgespräch zu Ihnen nach Hause. Dort besprechen wir Ihre Wünsche und Bedürfnisse und ermitteln Ihren Bedarf an Unterstützung. Sind Sie mit dem Gespräch zufrieden, vereinbaren Sie einen ersten Termin, bei dem Sie Ihre zukünftige Haushaltspflegerin kennenlernen können. Wenn die „Chemie“ zwischen Ihnen stimmt wird ein gemeinsamer Aufgabenplan mit Ihnen nach Ihren Bedürfnissen abgestimmt

So können Sie feststellen, ob die „Chemie“ zwischen Ihnen stimmt.

 

Leistung und Qualität

Wir beschäftigen qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen Altenpflege und Hauswirtschaft, die professionell Ihren Haushalt pflegen. Sollte etwas nicht zu Ihrer Zufriedenheit verlaufen, sprechen Sie uns gern an. Wir versuchen schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen. Beschwerden werden bei uns als Anlass für Verbesserungen wahrgenommen, mit dem Ziel die Kundenzufriedenheit zu gewährleisten oder wiederherzustellen.

 

Organisation

Firma Wichtelrein ist ein zertifiziertes Unternehmen für Unterstützungsangebote im Alltag nach § 45b SGB XI. In unserer Verwaltung haben Sie einen persönlichen, zuverlässigen Ansprechpartner der Sie auf Wunsch auch gern zurückruft. Für unser qualifiziertes Personal führen wir Sozialversicherungsabgaben und Steuern ab. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden zudem regelmäßig geschult um die Qualität unserer Dienstleistungen zu gewährleisten.

Sicherheit

Unsere Mitarbeiter sind bei den Tätigkeiten bei Ihnen zu Hause haftpflichtversichert.

 

Kontinuität

Bei Ihnen zu Hause ist stets dieselbe Haushaltspflegerin im Einsatz, zu der vielfach ein besonderes Vertrauensverhältnis seitens unserer Kunden besteht. Nur bei Urlaub und Krankheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen wir für eine zuverlässige Vertretung.

 

Abwicklung

Unsere Leistungen können über die Pflegekasse oder auch auf privater Basis abgerechnet werden. Dies ist abhängig vom Ihrem Budget bei der Pflegekasse, von Ihrem Stundenbedarf, sowie davon, welche Dienstleistung Sie von uns

beanspruchen möchten. Gern finden wir mit Ihnen gemeinsam heraus, welche individuelle Lösung für Sie die Beste ist.

 

Flexibilität

Sonderwünsche und Bedarfsänderungen besprechen wir lösungsorientiert und unkompliziert mit Ihnen. Für uns stehen Sie als Kunde im Mittelpunkt!

 

 

Hier haben wir eine Reihe an Informationen für Sie zusammengestellt.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben, melden Sie sich gern bei uns.

Fragen und Antworten

Wer hat Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Anspruch haben unter Umständen Versicherte, die vorübergehend – zum Beispiel nach einem Unfall oder einer Krankheit – ihren Haushalt nicht selbst bewältigen können und keine Angehörigen haben, die in der Lage sind einzuspringen. In vielen Fällen ist eine weitere Anspruchsvoraussetzung, dass Kinder im Haushalt leben. Bei dauerhafter Beeinträchtigung, die mit einer Pflegestufe einhergeht, kann eine Haushaltshilfe beantragt werden, die regelmäßig kommt.

Welche Tätigkeiten werden von Wichtelrein übernommen?

Wichtelrein übernimmt vorwiegend Tätigkeiten im Haushalt wie Putzen, Waschen, Bügeln, Geschirr spülen oder die Reinigung des Treppenhauses. Darüber hinaus begleiten wir Sie zum Arzt, zum Friseur oder gehen mit Ihnen spazieren. Auch Vorlesen gehört zu den Tätigkeiten, die wir anbieten. Einkaufen, Arzttermine wahrnehmen, soziale Kontakte aufrechterhalten, Alltagsbegleitung und Entlastung, Unterstützung im Haushalt, Entlastung pflegender Angehöriger.

Bietet Wichtelrein auch Pflegeleistungen an?

Firma Wichtelrein ist ein zertifiziertes Unternehmen für Haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 45b SGB XI, nicht zu verwechseln mit einem Pflegedienst. Daher gehört die Pflege im Moment noch nicht zu unserem Angebot.

In welchen Städten können wir Sie unterstützen?

Im Märkischen Kreis, Hagen und in Dortmund sind wir selbst tätig. In anderen Städten arbeiten wir mit zuverlässigen Kooperationspartnern zusammen.

Wie wird man Kunde?

  1. Rufen Sie bei uns an oder füllen Sie unser Kontaktformular aus
  2. Bei einem ersten Telefonat werden Sie von uns umfassend beraten und Ihre Fragen werden beantwortet.
  3. Am Ende des Telefonats wird auf Wunsch ein Termin zu einem Beratungsgespräch vereinbart.
  4. Unser Geschäftsführer, Herr Spieckermann, besucht Sie zu Hause und klärt offene Fragen.
  5. Sind alle Unklarheiten beseitig wird ein Vertrag vereinbart, der Ihnen ausführlich erläutert wird.
  6. In Folge wird Ihre persönliche Haushaltspflegerin Sie telefonisch kontaktieren und einen ersten Termin mit Ihnen vereinbaren.

Bekomme ich eine feste Mitarbeiterin die unseren Haushalt pflegt?

Ja – wir versuchen stets, dass Sie von Ihrer bekannten Betreuungsperson besucht werden. Kontinuität und Zuverlässigkeit wird bei uns ganz groß geschrieben. Temporäre Personalwechsel gibt es in der Regel nur bei Urlaub und Krankheit der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters.

Wie werden die Leistungen von Wichtelrein abgerechnet?

Sobald ein Pflegegrad vorliegt, darf Firma Wichtelrein als eingetragenes Unternehmen für Haushaltsnahe Dienstleistungen mit den Pflegekassen abrechnen. Dabei stimmen wir uns auch über das zur Verfügung stehende Budget mit Ihnen ab und informieren Sie aktiv darüber. Auf Wunsch können Kunden weitere Leistungen aus unserem Portfolio aber auch privat bezahlen.

Wie hoch ist der Stundensatz der berechnet wird?

Unser aktueller Stundensatz beträgt EUR 28,50

Wo beantrage ich eine Haushaltshilfe?

je nach Sachlage bei der Pflegeversicherung oder bei der gesetzlichen Krankenkasse. Teil unserer Beratung ist es, in jedem Einzelfall zu prüfen, bei wem Leistungen beantragt werden müssen. Während bei vorübergehenden Beeinträchtigungen durch Unfälle oder Operationen im Regelfall die gesetzliche Krankenkasse als Ansprechpartner zur Verfügung steht, ist bei dauerhaften, mit einer Pflegestufe verbundenen Erkrankungen die Pflegeversicherung zuständig. Im Beratungsgespräch können wir Ihnen in Abhängigkeit Ihrer Situation Lösungswege aufzeigen und

und helfen Ihnen bei der Antragstellung.

Welcher Anspruch auf Haushaltshilfe besteht im Rahmen der Pflegeversicherung?

Seit dem 1. Januar 2017 haben Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 1, 2, 3, 4 und 5 über die ambulante Versorgung hinaus auch Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Deren Aufgabe besteht darin, pflegende Angehörige in ihrem Alltag zu entlasten, indem sie stundenweise hauswirtschaftliche Leistungen sowie erforderliche Begleitdienste übernimmt. Die hierfür anfallenden Kosten bis maximal 125 EUR pro Monat übernimmt die Pflegekasse.

§ 45b Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) konkretisiert die damit einhergehenden bzw. zu erfüllenden Voraussetzungen, aus denen sich die Höhe des jeweiligen Zuschusses ableitet. Unter Umständen kann pro Jahr eine beachtliche Summe auflaufen, die von der Pflegeversicherung als sog. Entlastungsbetrag erstattet wird. Geregelt ist ferner, dass von den Pflegebedürftigen nicht in Anspruch genommene Leistungen auf Folgemonate übertragen werden können. Dies bedeutet, dass das Anrecht auf den kompletten Entlastungsbetrag über den Jahreswechsel hinaus bestehen bleibt. Das Restbudget können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahrs aufbrauchen.

Welcher Anspruch auf Haushaltshilfe besteht im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung?

Unter gewissen Voraussetzungen haben gesetzlich Versicherte einen rechtlich geregelten Anspruch auf eine Haushaltshilfe – etwa wegen einer schweren Erkrankung und/oder nach einer Operation. Es empfiehlt sich, bereits im Vorfeld der Tätigkeitsaufnahme zu klären, welchen Anteil die Krankenkasse explizit übernimmt.
Der Anspruch auf einen Kostenzuschuss und/oder die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ist im fünften Sozialgesetzbuch in § 38 SGB V festgehalten. Demnach muss es Betroffenen aufgrund ihrer Krankheit absolut unmöglich sein, ihren Haushalt in Eigenregie weiterzuführen. Eine zweite Bedingung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Arbeitsantritt der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht beendet hat. Diese Beschränkung entfällt, wenn dieses nachweislich unter einer Behinderung leidet.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie die Unterstützung einer Haushaltshilfe in Anspruch nehmen, ist meist ein Teil der Kosten von Ihnen selbst zu tragen. Den Rest wird in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen!